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Checkliste
Nach dem Eintritt eines Todesfalles müssen die Angehörigen einige wichtige Vorkehrungen treffen, die sofort zu erledigen sind. Sehr hilfreich ist dabei, wenn der / die Erblasser / in Aufzeichnungen über seine Bestattungswünsche, seine Ver-bindungen zu Banken, Versicherungen, Vereinen usw. hinterlassen hat.
Vorgehensweise in der Reihenfolge der Dringlichkeit:
- Nächste Angehörige benachrichtigen
- Zivilstands- / Bestattungsamt
Der Todesfall ist dem Zivilstandsamt des letzten Wohnortes zu melden. Dabei sind die Niederlassungsbewilligung des / der Verstorbenen und die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung mitzubringen.
- Arbeitgeber benachrichtigen
- Beisetzung
Zeit, Ort, Abdankung, Leidmahl etc.
- Pfarrer
Damit der Pfarrer die Abdankung vorbereiten kann, ist möglichst frühzeitig mit ihm Verbindung aufzunehmen. Eventuell Lebenslauf zuhanden des Pfarrers erstellen.
- Todesanzeigen aufsetzen, drucken lassen und senden an
> Verwandte und Bekannte
> Vereine, Versicherungen, Banken,
Willensvollstrecker, Vermieter etc.
- Testamente
Wenn Testamente vorgefunden werden, sind sie
unverzüglich bei der zuständigen Behörde einzureichen
(Kanton Bern: Gemeindebehörde am letzten Wohnort).
- Pensionskassen / Lebensversicherungen etc. benachrichtigen (mit Beilage Todesschein)
- Siegelungsprotokoll aufnehmen lassen
(Kontaktnahme erfolgt durch Behörde am letzten Wohnsitz). Unterlagen für Aufnahme Siegelungsprotokoll
(siehe Checkliste "Inventaraufnahme").
- Inventaraufnahme mit beauftragtem Notar
(siehe Checkliste "Inventaraufnahme").
- Aufnahme des Inventars
Einreichung Erbschaftssteuer-Anzeige (erfolgt durch den Notar) und Veranlagung Erbschaftssteuern.
- Erbgangsbescheinigung für Wertschriften / Erbgangsurkunden für Grundstücke
(beides erfolgt durch den Notar).
- Vorbereitung / Vollzug der Erbteilung
(durch den Notar).
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